Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen, Handels-, Beschaffungs-, Import-, Export-, Vertriebs- und Vermittlungstätigkeiten von OEMSS – OEM Supply Solutions Europe („OEMSS“) gegenüber Kunden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen OEMSS und ihren Kunden. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OEMSS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn OEMSS in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand
OEMSS erbringt insbesondere Leistungen im technischen B2B-Handel, Vertrieb von Industrieprodukten, Beschaffung technischer Komponenten, Sonderbeschaffung von Ersatz- und Verschleißteilen, Import und Export, Vermittlung von Maschinen, Anlagen und Komponenten sowie Handels- und Lieferabwicklung. OEMSS ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzusetzen.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von OEMSS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von OEMSS, durch Lieferung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Technische Änderungen, Modelländerungen, Produktabkündigungen und marktbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4. Kundenseitige Angaben und technische Spezifikationen
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit der von ihm übermittelten Artikelnummern, Herstellerangaben, technischen Daten, Zeichnungen, Mengen, Einsatzbedingungen, Freigaben und Spezifikationen verantwortlich. OEMSS ist nicht verpflichtet, kundenseitige Angaben auf technische Eignung, Vollständigkeit oder Kompatibilität zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise ab Lager bzw. ab Lieferquelle, exklusive Transport, Verpackung, Versicherung, Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und sonstiger Nebenkosten. Bei erheblichen Kostensteigerungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung ist OEMSS berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. OEMSS ist berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Lieferung und Lieferzeiten
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von OEMSS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen, kaufmännischen und logistischen Voraussetzungen sowie nach Eingang vereinbarter Vorauszahlungen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8. Lieferantenverfügbarkeit und Beschaffungsrisiko
OEMSS übernimmt kein Beschaffungsrisiko, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffungsgarantie übernommen wurde. Wird OEMSS trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, ist OEMSS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit OEMSS die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
9. Sonderbeschaffung und kundenspezifische Produkte
Bei Sonderbeschaffungen, schwer verfügbaren Artikeln, kundenspezifischen Produkten, Sonderanfertigungen, Restposten, Auslaufteilen oder Produkten außerhalb des regulären Standardprogramms erfolgt die Beschaffung ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben. Rückgabe, Umtausch, Stornierung oder Widerruf sind nach Auftragserteilung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Gebrauchtmaschinen und gebrauchte Komponenten
Gebrauchte Maschinen, Anlagen, Ersatzteile oder Komponenten werden – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung. Technische Daten, Betriebsstunden, Baujahre, Zustandsbeschreibungen oder Fotos beruhen auf den zum Zeitpunkt des Angebots verfügbaren Informationen und stellen keine Garantie dar.
11. Vermittlungsgeschäfte
Soweit OEMSS lediglich als Vermittler auftritt, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lieferanten, Hersteller oder Verkäufer zustande. OEMSS haftet in diesen Fällen ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit. Gewährleistungs-, Garantie-, Liefer- und Haftungsansprüche aus dem vermittelten Geschäft richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Vertragspartner des Kunden.
12. Internationale Beschaffung, Import, Export und Sanktionen
Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Einhaltung sämtlicher anwendbarer Exportkontroll-, Zoll-, Außenwirtschafts-, Embargo- und Sanktionsvorschriften. OEMSS ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erforderlich machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle für Export-, Zoll- oder Genehmigungsverfahren erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
13. Gefahrübergang, Versand und Verpackung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn OEMSS den Versand organisiert. Verpackung, Versandart und Transportweg werden, sofern nicht anders vereinbart, von OEMSS nach pflichtgemäßem Ermessen gewählt.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von OEMSS. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt an OEMSS ab; OEMSS nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
15. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind OEMSS innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
16. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt. Bei berechtigten Mängeln leistet OEMSS nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung oder Rücktritt verlangen.
17. Technische Beratung, Produktinformationen und Eignung
Technische Auskünfte, Empfehlungen, Beratungen, Datenblätter, Zeichnungen, Katalogangaben oder sonstige Produktinformationen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Verantwortung für Auswahl, Auslegung, Freigabe und Eignung eines Produkts für den konkreten Einsatzzweck verbleibt beim Kunden.
18. Haftung
OEMSS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OEMSS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19. Preisanpassung bei langfristigen Beschaffungen
Bei Lieferungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten nach Vertragsschluss ist OEMSS berechtigt, Preise angemessen anzupassen, sofern nachweisbare Erhöhungen von Materialkosten, Energiepreisen, Transportkosten, Zöllen, Wechselkursen, öffentlichen Abgaben oder Beschaffungskosten eintreten. Preisänderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
20. Höhere Gewalt und Lieferkettenstörungen
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Embargos, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Transportengpässe sowie erhebliche Störungen globaler Lieferketten. Für die Dauer und im Umfang der Störung ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate an, kann jede Partei vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
21. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
22. Datenschutz
OEMSS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der Datenschutzerklärung von OEMSS.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von OEMSS.
24. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
